Rechtsberatung und -vertretung im Verwaltungsrecht
Das Tätigkeitsfeld Verwaltungsrecht – was ist das eigentlich?
Der Volksmund gab die erste Antwort: „Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare…“, beschreibt er etwas spöttisch ein Rechtsgebiet, das sich trotzdem nicht allen Menschen gleichermaßen erschließt.
Nun gut, solange es nur um den Antrag für den neuen Reisepass oder um den Platz im Kindergarten geht, ist das Verwaltungsrecht auch für den Laien überschaubar. Die Dame aus dem Bürgerbüro kennt man und die Kita-Leiterin vielleicht auch.
Verwaltungsrecht gewinnt aber dann an Bedeutung, wenn Gebote und Verbote einer Verwaltungsbehörde zu beachten sind, Gebührenbescheide im Briefkasten überraschen oder ein Antrag abgelehnt wurde und sich daraus im Einzelfall Streit zwischen dem einzelnen Bürger und Behörde entwickelt. Ob es um die Gewerbeuntersagung geht, um eine ablehnte Baugenehmigung oder um die Versetzung des Kindes in der Schule – die Prozesse vor dem Verwaltungsgericht haben ihre eigenen Gesetze.
Ich erörtere mit meinen ratsuchenden Mandanten auch bei Verwaltungsstreitverfahren zunächst, ob sich eine gütliche Einigung anbietet oder ob ein Mandant gleich zum stärksten Verteidigungsmittel, der Klage vor dem Verwaltungsgericht, greifen sollte. Aus meiner Oberbürgermeister-Tätigkeit weiß ich: Oft genügt ein Widerspruchsverfahren oder gar eine außergerichtliche Einigung, wenn Ermessen und Interessenabwägung in mitunter langwierigen Verhandlungen mit der jeweiligen Behörde fehlerfrei genutzt werden. Deshalb bin ich als ihr Rechtsanwalt im Verwaltungsstreitverfahren am Ende auch ihr Prozessvertreter, zuvor jedoch ihr durchsetzungsstarker Verhandlungsführer in den Gesprächen und Verhandlungen mit den zuständigen Entscheidungsträgern in den Verwaltungsbehörden.
Rechtsanwalt
Stefan Gieltowski
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